Pension

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer belgischen Pension? Falls ja, wie können Sie diese beantragen und erhalten? Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.

HABEN SIE IN BELGIEN GEARBEITET?

Sie haben bereits ab nur einem Arbeitstag Anspruch auf eine belgische Ruhestandspension als Arbeitnehmer oder Beamter.

Als Selbständiger besteht ein Anspruch auf eine Ruhestandspension bereits nach einer einzigen Quartalzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Hauptberuf.

Für Ihre gesetzliche Arbeitnehmer- und Beamtenpension prüfen wir die Zeiträume, in denen Sie gearbeitet haben und bestimmte Zeiträume, in denen Sie nicht gearbeitet haben. Auf dieser Liste erhalten Sie einen Überblick über die nicht gearbeiteten Zeiträume, die vom Föderalen Pensionsdienst (SFPD) als gearbeitete Zeiträume angesehen werden.

Auch für eine Selbständigenpension können Sie beantragen, dass bestimmte Zeiträume, in denen Sie nicht gearbeitet haben, dennoch angerechnet werden (Gleichsetzung). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Welche Jahre werden zählen für meine Pension? auf der Website des LISVS (auf Französisch).

Weitere Informationen über die Berechnung der:

HAT IHR(E) (EX-)EHEPARTNER/IN IN BELGIEN GEARBEITET?

In diesem Fall haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Leistung, die aufgrund der Berufstätigkeit Ihres (Ex-)Ehepartners berechnet wird:

HINTERBLIEBENENPENSION

Die Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für bestimmte Angehörige - Witwe oder Witwer, (Ex-)Ehepartner - einer verstorbenen Person, die bereits eine Pension erhalten hat oder auch nicht.

Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, u.a.:

  • von der Anzahl der Personen, die Anspruch auf die Leistung haben,
  • den eigenen Pensionsansprüche.

War Ihr Ehepartner Arbeitnehmer oder Beamter? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Hinterbliebenenpension, Witwen- oder Witwerpension auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

War Ihr Ex-Ehepartner Beamter? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ex-Ehepartner eines Beamten auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

War Ihr Ehepartner Selbständiger? Besuchen Sie die Seite Hinterbliebenenpension oder die Seite Übergangsgeld auf der Website des LISVS (auf Französisch).

PENSION ALS GESCHIEDENER EHEPARTNER (NUR AUF DER GRUNDLAGE EINER LAUFBAHN ALS ARBEITNEHMER ODER SELBSTÄNDIGER:

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie aufgrund der Laufbahn als Arbeitnehmer oder Selbständiger Ihres ehemaligen Ehepartners Anspruch auf eine Ruhestandspension.

Die Berechnung der Ruhestandspension des geschiedenen Ehepartners liegt die Laufbahn des ehemaligen Ehepartners während der Ehezeit zugrunde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur „Pension als geschiedener Ehepartner (aufgrund einer Arbeitnehmerlaufbahn)“ auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur „Pension als geschiedener Ehepartner (aufgrund einer Laufbahn als Selbständiger)“ auf der Website des LISVS (auf Französisch).

PENSION ALS TATSÄCHLICH GESCHIEDENER EHEPARTNER (NUR AUF DER GRUNDLAGE EINER LAUFBAHN ALS ARBEITNEHMER ODER SELBSTSTÄNDIGE(R):

Als tatsächlich geschiedener Ehepartner haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pension, wenn Sie einen anderen Hauptwohnort als Ihr Ehegatte haben oder wenn Sie von Tisch und Bett getrennt von Ihrem Ehepartner leben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Seite Pension als getrenntlebender Ehepartner auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Seite Pension im Falle einer tatsächlichen Scheidung auf der Website LISVS (auf Französisch).

 

SIE SIND WAISE UND EINES IHRER ELTERNTEILE WAR ALS BEAMTER IN BELGIEN TÄTIG?

WAISENPENSION (NUR AUF DER GRUNDLAGE EINER LAUFBAHN ALS BEAMTER)

Als Waise eines Beamten können Sie auch Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension haben.

Die Höhe der Hinterbliebenenpension für Waisen wird von der Hinterbliebenenpension abgeleitet.

Wenn es Anspruchsberechtigte aus mehreren Ehen gibt, wird die Hinterbliebenen-pension auf die verschiedenen Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Hinterbliebenenpension - Waisen auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

WIE KÖNNEN SIE IHRE BELGISCHE PENSION BEANTRAGEN?

Sie haben in Belgien gearbeitet, aber inzwischen leben Sie:

Eine Liste der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und der Länder, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, finden Sie auf der Seite Adressenliste der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Dann müssen Sie Ihren Pensionsantrag wie folgt einreichen:

  • in Ihrem Wohnsitzland, vorausgesetzt, Sie haben dort auch gearbeitet,
  • in dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, wenn Sie nie in Ihrem Wohnsitzland gearbeitet haben.

Wohnen Sie nicht in einem der oben genannten Länder? Dann beantragen Sie Ihre Pension direkt:

  • für alle Pensionsarten über Ihre Online-Pensionsakte mypension.be,

Sehen Sie sich das Tutorial zum Pensionsantrag über mypension.be an.

Sie können für die Anmeldung bei mypension.be verschiedene digitale Schlüssel verwenden:

  • Ihre belgische eID und einen eID-Kartenleser;
  • die Anwendung itsme;
  • einen Sicherheitscode, der per E-Mail oder über eine mobile App gesendet wird;
  • eine europaweit anerkannte Methode zur elektronischen Identifizierung.

Weitere Informationen über digitale Schlüssel finden Sie auf der CSAM-Website.

Derzeit ist mypension.be auf Französisch, Niederländisch und Deutsch verfügbar.

Sie können Ihren Pensionsantrag wie folgt einreichen :

  • frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Pensionsdatum ;

  • spätestens innerhalb eines Monats vor dem gewünschten Pensionsdatum.

Sie werden unsere Entscheidung innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung Ihres Antrags erhalten. In einigen Fällen kann es länger dauern (gemischte Laufbahn, Laufbahn im Ausland usw.).

Alle Informationen über den Pensionsantrag finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Sind Sie mit der Qualität der Leistung nicht zufrieden oder sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über Beschwerden und Einsprüche auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

 

WIE WIRD MEINE BELGISCHE PENSION AUSGEZAHLT?

Sie können Ihre Pension auf unterschiedliche Weise erhalten.

Achtung, Sie können Ihre belgische Pension nicht überall auf der Welt erhalten, wenn Sie kein Belgier sind.

Für weitere Informationen über die Auszahlung Ihrer Pension und die Länder, in denen Sie diese erhalten können, wenn Sie kein Belgier sind, oder für Informationen über die belgische Pension im Ausland, besuchen Sie die Seite Arbeiten und Wohnen im Ausland auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

FÖDERALER PENSIONSDIENST

  • Adresse: Tour du Midi - Esplanade de l'Europe 1 -
    1060 Brüssel - BELGIEN
  • Telefonnummer Pensionstelefon:
    • aus Belgien: 1765
    • aus dem Ausland: +32 78 15 1765 (zum Preis Ihres Telekommunikationsanbieters)
  • Webseite: www.sfpd.fgov.be/de 

Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS)

  • Adresse : Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS),
    Quai de Willebroeck 35, 1000 Bruxelles, BELGIEN
  • Telefonnummer Pensionstelefon:
    • aus Belgien: 1765
    • aus dem Ausland: +32 78 15 1765 (zum Preis Ihres Telekommunikationsanbieters)
  • Website: https://www.lisvs.be/de