Unternehmen in Umstrukturierung

Steht Ihr Unternehmen in Belgien vor einer Umstrukturierungsphase? Wenn ja, sollten Sie sich bewusst sein, dass je nach Anlass der Umstrukturierung (Übernahme, Übernahme von Vermögenswerten, Schließung usw.) unterschiedliche Regeln gelten. Prüfen Sie diese Regeln sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen, insbesondere wenn Arbeitsplätze abgebaut werden sollen.

Übergang von Unternehmen: Fusion, Spaltung oder Absorption

Im Rahmen eines Betriebsübergangs (Fusion, Spaltung oder Absorption), die mit einem Personaltransfer verbunden ist, wird ein Unternehmen ganz oder teilweise auf einen Dritten (den Übernehmer) übertragen.

Sie befinden sich in einer dieser Situationen?

  • Sie übertragen Ihr in Belgien ansässiges Unternehmen oder vielleicht nur eine oder mehrere Abteilungen an einen Dritten oder
  • Sie übernehmen ein in Belgien ansässiges Unternehmen ganz oder teilweise? 

Um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren, konsultieren Sie die Seite Übergang von Unternehmen auf der Website Restructurations.be.

Betriebsschließung

Müssen Sie Ihre Tätigkeit in Belgien freiwillig (es handelt sich um eine freiwillige Liquidation) oder gezwungenermaßen (es handelt sich dann um einen Konkurs) einstellen? Sie müssen die gesetzlichen und behördlichen Formalitäten einhalten.

Sie sollten sich auch dessen bewusst sein, dass, wenn Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern nicht nachkommen, ein Garantiefonds eingreifen kann: der Betriebsschließungsfonds.

Um mehr über Betriebsschließungen und den Betriebsschließungsfonds zu erfahren, besuchen Sie die Seite Betriebsschließung auf der Website Restructurations.be

Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Konkurs

Ihr in Belgien ansässiges Unternehmen ist in Konkurs gegangen, und ein Käufer meldet sich, um es ganz oder teilweise zu übernehmen? Wenn Letzterer auch Arbeitnehmer übernimmt, spricht man von einer Übernahme von Aktiva nach dem Konkurs.

Alle an diesem Rahmen beteiligten Personen unterliegen den in der Gesetzgebung vorgesehenen Rechten und Pflichten. Der Betriebsschließungsfonds kann eingreifen.

Um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren, konsultieren Sie die Seite Konkurs und Übernahme von Aktiva nach Konkurs auf der Website Restructurations.be.

Wenn sich Ihre Umstrukturierung auf Arbeitnehmer in Belgien auswirken wird, beispielsweise durch Entlassungen, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten.

Sie entlassen mehrere Arbeitnehmer

Wenn Sie mehrere Arbeitnehmer infolge der Umstrukturierung entlassen, gilt dies als kollektive Entlassung: Beachten Sie die auf der Seite Kollektive Entlassung der Website Restructurations.be aufgeführten Regeln.

Sie entlassen „geschützte“ Arbeitnehmer

In Belgien sind einige Arbeitnehmer gegen Entlassungen „geschützt“:

  • Arbeitnehmervertreter der Einspruchsorgane (Betriebsrat, Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz) und
  • nicht gewählte Kandidaten, die an Sozialwahlen teilgenommen haben.

Um sich von diesen geschützten Arbeitnehmern zu trennen, muss ein besonderes Verfahren eingehalten werden, oder der Schutz muss aufgehoben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der  Seite Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer auf der Website Restructurations.be

Diese Regeln können sich überschneiden: Eine Betriebsschließung kann nach den gesetzlichen Bestimmungen auch eine kollektive Entlassung darstellen. In diesem Fall gelten beide Regelungen.

FÖD BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

Generaldirektion für individuelle Arbeitsbeziehungen