Anwesenheitsregistrierung am Arbeitsplatz
30.07.2026 - Check in and out at work für Immobilienarbeiten ab dem 1. April 2027
Aktualisierte Informationen finden Sie in den Abschnitten „Check in at work“ und „Check in and out at work“ auf dieser Seite.
Im Kampf gegen Sozialbetrug sind Sie in einigen Sektoren verpflichtet, Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz zu registrieren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darüber informieren, ob an Ihrem Arbeitsplatz eine Anwesenheitsregistrierung erforderlich ist. Sie sind gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber für die Registrierung verantwortlich.
Die Anwesenheitsregistrierung ist derzeit in folgenden Sektoren obligatorisch:
- Immobilienarbeiten, Lieferung von Frischbeton und Tätigkeiten im Fleischsektor (Check in at work);
- Reinigungstätigkeiten bei Immobilienarbeiten (Check in and out at work).
Ab dem 1. April 2007 wird die Verpflichtung zur Anwesenheitsregistrierung bei Immobilienarbeiten und bei der Lieferung von Frischbeton auf das System „Check in and out at work“ ausgeweitet.
30.07.2026 - Check in and out at work für Immobilienarbeiten ab dem 1. April 2027
Die Verpflichtung zur Anwesenheitsregistrierung wird auf alle Personen ausgeweitet, die Arbeiten im Bereich Immobilienarbeiten (mit Ausnahme von Reinigungstätigkeiten) und Lieferung von Frischbeton ausführen.
Ab dem 1. Avril 2027 müssen Sie Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz auf „Check In and Out at Work“ registrieren. Ab diesem Datum können Sie und Ihr Arbeitgeber die Anwendung „Check in at Work“ nicht mehr verwenden.
Diese Verpflichtung gilt für Standorte, an denen Arbeiten durchgeführt werden, deren Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer mindestens 500.000 Euro beträgt.
Im Onlinedienst Check in at work können Sie Ihre Anwesenheit registrieren, wenn Sie:
- vor dem 1. April 2027 Immobilienarbeiten an einem Arbeitsplatz ausführen, an dem die Gesamtkosten einem bestimmten Grenzwert entsprechen oder diesen überschreiten, oder
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fleischzubereitungen oder Fleischprodukten und dem Schlachten oder Zerlegen von Huftieren, Geflügel und Kaninchen in Betrieben ausführen, die der Genehmigung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) unterliegen.
Als Arbeitnehmer müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz registriert wird. Sie können:
- Ihre Anwesenheit selbst in Check in at work registrieren, wenn Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, oder
- die Registrierung Ihrer Anwesenheit durch Ihren Arbeitgeber überprüfen lassen.
Wann müssen Sie Ihre Anwesenheit in Check in at work registrieren?
Sie müssen sich vor Beginn Ihrer Arbeit in Check in at work anmelden oder sich von jemandem anmelden lassen. Ihre Anwesenheit muss an jedem Arbeitstag registriert werden. Dies kann entweder am selben Tag oder im Voraus erfolgen.
Was benötigen Sie für die Anmeldung?
Um Ihre Anwesenheit zu registrieren, benötigen Sie eine Identifikationsnummer. Diese ist:
- eine belgische Nationalregisternummer oder BIS-Nummer, oder
- der QR-Code Ihres Limosa-1-Dokuments.
Bitte beachten Sie: Sie können den Limosa-QR-Code nur verwenden, um Ihre Anwesenheit zu anzumelden oder anmelden zu lassen. Sie können die Anmeldung nicht einsehen oder stornieren.
Arbeitgeber und selbständige Unternehmer
Informationen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern und selbständigen Unternehmern finden Sie unter Check in at work auf Working in Belgium.
30.07.2026 - Check in and out at work für Immobilienarbeiten ab dem 1. April 2027
Die Verpflichtung zur Anwesenheitsregistrierung auf „Check In and Out at Work“ wird ausgeweitet.
Ab dem 1. April 2027 müssen Sie „Check In and Out at Work“ verwenden, um Ihre Anwesenheit im Rahmen von Immobilienarbeiten (mit Ausnahme von Reinigungstätigkeiten) und der Lieferung von Frischbeton zu registrieren.
Diese Verpflichtung gilt für Standorte, an denen Arbeiten durchgeführt werden, deren Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer mindestens 500.000 Euro beträgt.
Check in and out at work ist der Onlinedienst zur Registrierung der Anwesenheit am Arbeitsplatz in bestimmten Bereichen.
Seit dem 1. September 2024 ist diese Registrierung für Reinigungstätigkeiten in Immobilien vorgeschrieben.
Ab dem 1. April 2027 müssen Sie „Check in and out at work“ auch verwenden, um Ihre Anwesenheit im Rahmen bestimmter anderer Immobilienarbeiten (Bau, Restaurierung, Elektrik, Tischlerei, Erdarbeiten usw.) und der Lieferung von Frischbeton zu registrieren.
Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Zeitarbeitskraft, Aushilfskraft oder Praktikant? In diesem Fall registrieren Sie Ihre Anwesenheiten selbst. Sie tun dies sofort und vor Ort. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht im Voraus anmelden.
Wann genau müssen Sie sich bei Check in and out at work anmelden?
Wenn Sie Reinigungsarbeiten ausführen, müssen Sie sich bei Check in and out at work zu Beginn und am Ende Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen sich also:
- „In“ registrieren, wenn Sie mit der Arbeit beginnen, und
- „Out“ registrieren, wenn Sie fertig sind.
Beginn und Ende von Pausen müssen Sie auf die gleiche Weise registrieren. Sie registrieren:
- „Out“ zu Beginn Ihrer Pause, und
- „In“, wenn Ihre Pause vorbei ist.
Wenn Sie bestimmte andere Immobilienarbeiten oder die Lieferung von Frischbeton durchführen, müssen Sie sich ab dem 1. April 2027 bei jedem Betreten und Verlassen des Arbeitsortes bei Check in and out at work anmelden. Sie müssen sich also:
- „In“ registrieren, wenn Sie am Arbeitsplatz eintreffen, und
- „Out“ registrieren, wenn Sie den Arbeitsplatz verlassen.
Ruhezeiten müssen nicht erfasst werden.
Wie melden Sie sich bei Check in and out at work an?
Es gibt verschiedene Kanäle für die Anmeldung bei Check in and out at work. Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen mit, welchen Kanal Sie verwenden müssen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Registrierung mit einem Smartphone: Ihr Arbeitgeber stellt einen QR-Codes oder eine URL bereit, oder Sie melden sich beim Online-Dienst Check in and out at work an.
- Registrierung mit einem Badge oder einem anderen integrierten System Ihres Arbeitgebers.
Was benötigen Sie, um sich beim Onlinedienst anzumelden?
Um auf den sicheren Onlinedienst Check in and out at work zuzugreifen, benötigen Sie einen anerkannten digitalen Schlüssel.
Anerkannte digitale Schlüssel sind:
- MyGov.be: Sie können diesen digitalen Schlüssel verwenden, wenn Sie im Besitz eines belgischen elektronischen Personalausweises sind. Sie müssen jedoch die Mygov.be-App auf Ihrem Smartphone installieren. Weitere Informationen finden Sie bei der Online-Hilfe auf der Website MyGov.be.
- itsme: Sie können diesen digitalen Schlüssel verwenden, wenn Sie im Besitz eines belgischen elektronischen Personalausweises sind. Dazu müssen Sie die itsme App auf Ihrem Smartphone installieren. Weitere Informationen finden Sie auf der itsme-Seite der Website des Hilfezentrums von CSAM.
- eIDAS: Wenn Sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten europäischen elektronischen Identitätsnachweis haben, können Sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Um herauszufinden, ob Ihr elektronischer Identitätsnachweis Sie dazu berechtigt, klicken Sie auf „Mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“. Sie erhalten dann einen Überblick darüber, welche Mitgliedstaaten bereits über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügen
Achtung! Um eIDAS nutzen zu können, müssen Sie sich bei diesem Dienst identifizieren. Dazu benötigen Sie europäischen elektronischen Identifitätsnachweis, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Weitere Informationen finden Sie auf der eIDAS-Seite der Website des Hilfezentrums von CSAM. - E-Mail TOTP: Unterstützt Ihr Land die digitalen Schlüssel itsme oder eIDAS nicht und/oder haben Sie keine belgische nationale Identifikationsnummer (BIS-Nummer)? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit Sigedis auf der Website belgianID. Sigedis ist der Partner der Sozialversicherungsträger im Bereich der Personenidentifizierung. Nach Überprüfung der Dokumente prüft Sigedis, ob Sie bereits eine BIS-Nummer haben. Gegebenenfalls wird eine Nummer erstellt. Bei Ihrem Videoanruf hilft Sigedis Ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten.
Wie überprüfen Sie Ihre Registrierungen?
Melden Sie sich mobil oder auf dem Desktop beim Onlinedienste Check in and out at work an. Sie finden Ihre Registrierungen im Kalender.
Wie können Sie Ihre Registrierungen korrigieren?
Stellen Sie Fehler in Ihren Registrierungen fest? Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Um Daten korrigieren zu lassen, muss Ihr Arbeitgeber einen Antrag beim LSS (Landesamt für soziale Sicherheit) stellen. Sollten sich Fehler herausstellen, wird das LSS die Daten berichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Korrekturen innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum beantragt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen mehr möglich.
Anleitung für Check in and out at work für die Reinigungsbranche
Befolgen Sie die praktischen Schritte zur Registrierung und informieren Sie sich über die Funktionen des Online-Dienstes mithilfe des Check in and out at work-Anleitung für die Reinigungsbranche.
Informationen für Arbeitgeber
Informationen über die Verantwortung und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen von „Check in and out at work“ finden Sie unter Check in and out at work auf „Working in Belgium“.
Contact-Center der Sozialen Sicherheit
Telefon: +32 (0)2 511 51 51
Oder nutzen Sie unser Kontakformular.