Hauptwohnort

Der Hauptwohnort ist der Ort, an dem eine Familie oder eine alleinstehende Person für gewöhnlich lebt. Eine Familie kann aus verwandten Personen (Familienmitgliedern) und/oder nicht verwandten Personen (z. B. Freunde, Lebensgefährten usw.) bestehen.

Die Bestimmung des Hauptwohnortes basiert auf einer Sachlage. Es ist also der Ort, an dem die Familie oder die Einzelperson den größten Teil des Jahres tatsächlich wohnt. Er wird auf der Grundlage verschiedener Elemente bestimmt:

  • der Ort, an den Sie nach der Arbeit gehen
  • der Ort, an dem die Kinder zur Schule gehen
  • Energieverbrauch und Telefonkosten
  • der gewöhnliche Aufenthalt des Ehegatten oder anderer Familienangehöriger

Die Idee, den Hauptwohnort irgendwo anzusiedeln, reicht allein nicht aus. Sie müssen dort tatsächlich wohnen. Umgekehrt können Dritte, wenn Sie Ihren Hauptwohnort irgendwo eingerichtet haben, Sie nicht daran hindern, sich unter dieser Adresse eintragen zu lassen. Auch Sie selbst nicht.

 

Die Feststellung des Hauptwohnortes erfolgt nach einer Untersuchung. Die Gemeindeverwaltung bestimmt, wie diese vonstattengeht. Normalerweise läuft es darauf hinaus, dass der revierbedienstete Polizeibeamte kommt, um zu sehen, ob Sie tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnen.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer bestimmten Gemeinde haben und dies nach einer Untersuchung der Fall zu sein scheint, werden Sie in das Bevölkerungsregister dieser Gemeinde eingetragen. Die Gemeinde darf eine Anmeldung als Hauptwohnsitz niemals aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit oder Raumordnung ablehnen. Sie kann die Eintragung nicht verweigern, weil der Wohnort nicht sicher oder gesund ist oder aus einem anderen Grund nicht als Hauptwohnort genutzt werden darf (z. B. Wochenendhaus, Camping ...). In diesem Fall erhält die betreffende Person nur eine vorläufige Eintragung. Die Gemeinde kann anschließend jedoch ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten, um der irregulären Situation ein Ende zu setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Eintragung in die Bevölkerungsregister des FÖD Inneres.

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