Rechte und Pflichten des Sozialversicherten

In der Charta der Sozialversicherten finden Sie wichtige Grundsätze zu Ihren Rechten und Pflichten als Bürger in Ihrer Beziehung zu den Einrichtungen der Sozialen Sicherheit.

Die Charta gilt für die Informationen in den Rubriken „Arbeit und Rente“, „Gesundheit“ und „Soziale Sicherheit“ auf dieser Website.

Hauptziel der Charta ist der Schutz der Bürger anhand von Regeln, die alle Einrichtungen der Sozialen Sicherheit beachten müssen. Dies betrifft sowohl öffentlich-rechtliche Stellen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte als auch die staatlichen Träger der Sozialen Sicherheit.

Unternehmen und Arbeitgeber finden ihre Rechtsbehelfe und Einspruchsmöglichkeiten auf der Seite „Unternehmensgründung“ in der Rubrik „Geschäfte machen“.

Jede Einrichtung der Sozialen Sicherheit ist verpflichtet, die Bevölkerung so deutlich wie möglich über ihre Rechte zu informieren:

  • Ein Sozialversicherter hat selbst die Möglichkeit, einer Einrichtung bestimmte Fragen zu stellen.
  • Die Einrichtung ist verpflichtet, selbst Initiativen zu ergreifen, um die Bevölkerung zu informieren.

Bei einem Antrag auf eine Beihilfe muss die Einrichtung innerhalb einer angemessenen Frist antworten:

  • Innerhalb von vier Monaten muss sie eine Entscheidung treffen.
  • Danach muss sie die Beihilfe innerhalb von vier Monaten ausbezahlen.
  • Bei Verzug muss die Einrichtung dem Anspruchsberechtigten Zinsen bezahlen.

Bei jeder Entscheidung muss die Einrichtung dem Sozialversicherten die folgenden Informationen mitteilen:

  • alle Einspruchsmöglichkeiten;
  • die Gründe für die Entscheidung;
  • die Referenzangaben

Die Einspruchsfrist vor Gericht (gewöhnlich vor dem Arbeitsgericht) beträgt mindestens 3 Monate.

Gesetz zur Einführung der Charta der Sozialversicherten (auf Französisch)