Berechnung und Zahlung von Sozialversicherungs-beiträgen
In Belgien werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) eingezogen. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie sie berechnet werden und wann sie bezahlt werden müssen.

Alle Sozialversicherungsbeiträge werden in Belgien vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) eingezogen. Dazu gehören auch Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts, Beiträge zum Fonds für die Schließungs von Unternehmen, Beiträge zum doppelten Urlaubsgeld usw.
Das LSS berechnet die Höhe Ihrer Beiträge und bittet Sie jeden Monat um eine Vorauszahlung. Jedes Quartal müssen Sie dann die Differenz zwischen den monatlichen Vorauszahlungen und dem vierteljährlichen Gesamtbetrag auf der Grundlage Ihrer DmfA bezahlen.
Sie oder Ihr anerkanntes Sozialsekretariat erhalten jeden Monat ein Schreiben des LSS mit der vollständigen Berechnung des Vorschusses. Sie erhalten auch eine strukturierte Mitteilung (Verwendungszweck), die bei der Zahlung des Vorschusses anzugeben ist.
Die monatlichen Vorauszahlungen müssen zu Beginn des Folgemonats gezahlt werden.
Die Differenz zwischen der Summe der Vorauszahlungen und dem in der vierteljährlichen Meldung berechneten Gesamtbetrag muss spätestens am letzten Tag des auf das Quartal folgenden Monats beim LSS eingehen.
Die genauen Daten für die Zahlungen an das LSS finden Sie im Kalender im Portal der belgischen sozialen Sicherheit.
Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS)
- Victor Hortaplein 11, 1060 Brussel
- Tel.: +32 (0)2 509 59 59
- Online Kontaktformular auf der Website des LSS
- www.lss.be