Beschäftigte in Belgien melden

Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten zwei verschiedene Meldungen einreichen, um ihren Pflichten gegenüber der belgischen sozialen Sicherheit nachzukommen: eine unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona) und eine Quartalsmeldung der Arbeitsleistungen und Löhne (DmfA).

Um einen Arbeitnehmer zu melden, benötigen Sie seine Sozialversicherungs-nummer (ENSS). Wenn ein Arbeitnehmer noch keine ENSS hat, können Sie diese über BelgianIDpro beantragen.

Jede Aufnahme einer Beschäftigung sowie jedes Ausscheiden eines Beschäftigten müssen dem LSS gemeldet werden. Es ist wichtig, dass Sie diese Meldung korrekt und rechtzeitig abgeben: Die Dimona muss eingereicht werden, bevor der Mitarbeiter seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt.

Sie verwenden Dimona für jede Art von Arbeitsvertrag. Die Meldung wird digital über den gesicherten Onlinedienst Dimona eingereicht. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie sich im Portal der belgischen sozialen Sicherheit registrieren

Was müssen Sie melden?

In Dimona müssen die folgende Kerndaten angegeben werden:

  1. die Nationalregisternummer des Beschäftigten oder, falls Sie diese nicht haben, seine persönlichen Daten

  2. Zusatzangaben zum Beschäftigten: paritätische Kommission und Art des Arbeitnehmers

  3. den Zeitraum, in dem der Beschäftigte für Sie tätig ist: Anfangsdatum und gegebenenfalls Enddatum. Für Gelegenheitsarbeiter: ebenfalls das Anfangs- und Enddatum. 

Eine Erklärung von Begriffen wie „paritätische Kommission“ und „Art des Arbeitnehmers“ finden Sie auf der Seite „Welche Daten müssen gemeldet werden“ in den Administrativen Anweisungen des LSS.

Als Arbeitgeber müssen Sie in jedem Quartal die Arbeitsleistungen und Löhne Ihrer Beschäftigten in der multifunktionalen Meldung DmfA angeben. Die Angaben aus der DmfA werden an verschiedene Einrichtungen der belgischen sozialen Sicherheit übermittelt.

Die Meldung erfolgt digital über den gesicherten Onlinedienst DmfA. Um den Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich im Portal der belgischen sozialen Sicherheit registrieren.

Wozu dient die DmfA?

Die DmfA dient hauptsächlich zur:

  • Festlegung der Höhe der Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • einmaligen Mitteilung der Lohndaten und des Beschäftigungsumfangs aller Beschäftigten an die Behörden

Ein Sozialrisiko ist ein Ereignis, das die soziale Stellung eines Arbeitnehmers unerwartet verändert: eine Entlassung, vorübergehende Arbeitslosigkeit, eine langfristige Erkrankung, ein Arbeitsunfall…

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit zu informieren, wenn ein Sozialrisiko in Ihrer Belegschaft auftritt. Hierzu nutzen Sie den gesicherten Dienst Meldung von Sozialrisiken (MSR). Bevor Sie diesen Dienst nutzen können, müssen Sie sich zunächst auf dem Portal der sozialen Sicherheit registrieren.

Wozu dient die MSR?

Auf Grundlage Ihrer Meldung können die zuständigen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit feststellen, ob Ihr Beschäftigter Anspruch auf Unterstützungsleistungen hat. In Frage kommen etwa:

  • eine Leistung aus der Entschädigungsversicherung oder Mutterschaftsversicherung
  • eine Leistung infolge eines Arbeitsunfalls
  • eine Arbeitslosenunterstützung, eine Einkommensgarantie- oder eine Aktivierungsleistung.

Wann reichen sie eine msr ein?

Der Zeitpunkt der MSR hängt von der jeweiligen Situation ab. Einige MSR müssen eingereicht werden, wenn sich das Sozialrisiko ereignet. Andere werden monatlich eingereicht, solange der Sozialversicherte Anspruch auf die Leistungen hat. In bestimmten Fällen ist eine Meldung erforderlich, wenn das Sozialrisiko nicht länger besteht.

Weitere Informationen zu den einzelnen MSR finden Sie in den Administrativen Anweisungen zur MSR auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (auf Französisch).

Das belgische System der sozialen Sicherheit gilt für:

  • Beschäftigte, die auf belgischem Staatsgebiet arbeiten und deren Arbeitgeber in Belgien ansässig ist
  • Beschäftigte, die vom belgischen Sitz eines ausländischen Unternehmens beschäftigt werden

Diese Beschäftigten melden Sie in Dimona und DmfA, genau wie Ihre belgischen Arbeitnehmer.

Ausgenommen sind alleine die Einwohner von Ländern, mit denen Belgien einen internationalen Vertrag oder ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, in dem festgelegt ist, dass das belgische System nicht zur Anwendung kommt. Die Liste dieser Länder finden Sie auf der Seite Abkommen auf der Website Coming2Belgium.

Dimona und insbesondere die DmfA sind eng mit der belgischen Arbeits- und Sozialgesetzgebung verbunden. Da das korrekte Ausfüllen dieser Meldungen sehr wichtig ist, stellen die Einrichtungen der sozialen Sicherheit umfassende juristische Erläuterungen bereit. Diese Erläuterungen werden fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten. Sie finden sie auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit in der Rubrik Administrative Anweisungen LSS.

Viele Arbeitgeber beauftragen ein (vom Minister für Soziales zugelassenes) Sozialsekretariat oder einen Dienstleister damit, ihre Meldungen zu erledigen. Ein anerkanntes Sozialsekretariat kann darüber hinaus Ihre Sozialversicherungsbeiträge einziehen, ein Dienstleister ist hierzu nicht berechtigt.

Um einen Bevollmächtigten zu ernennen, nutzen Sie den gesicherten Onlinedienst Mahis auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit.

DAS CONTACT-CENTER DER SOZIALEN SICHERHEIT