Arbeitslosengeld und Berufseingliederungsgeld
Die belgische Gesetzgebung über Arbeitslosigkeit legt die Voraussetzungen, die Dauer und die Höhe der Entschädigungen fest. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie als Arbeitnehmer tätig waren und Ihren Arbeitsplatz verlieren (Arbeitslosengeld). Sie können auch eine Entschädigung erhalten, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben und noch keine Arbeit gefunden haben (Berufseingliederungsgeld).
Die Vorschriften zur Arbeitslosigkeit erklären zum Beispiel:
- wann Sie Anspruch auf eine Beihilfe haben,
- wie lange Sie Anspruch auf diese Beihilfe haben, und
- wie die Höhe Ihrer Beihilfe berechnet wird.
Welche Vorschriften für Sie gelten, hängt von Ihrer Situation ab:
- von Ihrem beruflichen Werdegang,
- davon, ob Sie bereits früher eine Beihilfe bezogen haben, und
- von Ihrer persönlichen Situation.
Die offiziellen und richtigen Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA).
Das LfA setzt die Vorschriften zur Arbeitslosigkeit um. Es erklärt diese Vorschriften auch in Infoblättern auf ihrer Website. In diesen Infoblättern erfahren Sie:
- welche Vorschriften gelten,
- welche Ausnahmen es gibt, und
- wie man die Vorschriften anwendet.
Sie finden alle Infoblätter auf der Website des LfA.
Das LfA passt ihre Infoblätter an, wenn sich die Gesetzgebung ändert. Daher sind sie die einzige vertrauenswürdige und aktuelle Informationsquelle.
Informationen zu Arbeitslosen- und Eingliederungshilfen finden Sie in folgenden Infoblättern des LfA:
Sie haben in einem anderen Land als Belgien gearbeitet
Hier lesen Sie, ob Ihre Arbeit im Ausland für eine belgische Arbeitslosenunterstützung angerechnet wird:
T30: Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Auslandsbeschäftigung?
Sie beziehen belgisches Arbeitslosengeld und möchten in einem anderen EU-Land arbeiten.
Hier lesen Sie, ob Sie Ihre belgischen Beihilfen weiterhin erhalten, während Sie in einem anderen europäischen Land Arbeit suchen:
T122: Behalten Sie Ihre Leistung wenn Sie im Ausland Arbeit suchen?
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen, aber noch keine Arbeit
Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf eine Berufseingliederungsgeld haben, wie lange diese gewährt wird und wann sie endet:
T199 – Berufseingliederungsgeld
Sie haben gearbeitet (in Belgien)
Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen gelten, um Arbeitslosengeld zu erhalten, wenn Sie eine Zeit lang gearbeitet haben:
T200 – Arbeitslosengeld: Anspruch nach einer Beschäftigung
Höhe Ihres Arbeitslosengeldes
Dieses Infoblatt erklärt, wie die LfA die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnet:
T201 – Arbeitslosengeld: Höhe der Beihilfe
Wie lange Sie erhalten Sie die Beihilfe
Dieses Infoblatt erläutert die maximale Dauer Ihrer Beihilfe und die damit verbundenen Regeln:
Haben Sie in einem anderen EU-Land als Arbeitnehmer gearbeitet und dort Sozialbeiträge gezahlt? Dann kann diese Zeit für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Belgien angerechnet werden.
Die europäischen Vorschriften zur sozialen Sicherheit sagen, dass eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land für eine belgische Beihilfe angerechnet werden kann. Sie müssen aber die belgischen Vorschriften zur Arbeitslosigkeit erfüllen. Welche Bedingungen genau gelten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bitte beachten Sie: Haben Sie als Selbstständiger gearbeitet? Dann haben Sie in Belgien für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Belgien gibt es Arbeitslosengeld nur für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis.
Informieren Sie sich auf der Website des LfA, um Ihre Situation richtig einzuschätzen.
Welche Vorschriften für Sie gelten, hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Um zu erfahren, was das für Sie bedeutet, gehen Sie wie folgt vor:
- Lesen Sie die Infoblätter des LfA, die zu Ihrer Situation passen, oder
- wenden Sie sich an eine Stelle, die Sie beraten kann. Dazu gehören:
- Ihre Zahlstelle, falls Sie eine haben; Ihre Gewerkschaft oder die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA), und
- das LfA.
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
- Das Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Büro
- Anschrift (Zentralverwaltung): Boulevard de l'Empereur 7 – B-1000 Brüssel
- Telefon (allgemein): +32 2 515 44 44
- Webseite: www.lfa.be
Die Zahlstellen
Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA)
- Anschrift (Zentralverwaltung): Rue de Brabant 62 – B-1210 Brüssel
- Telefon: +32 2 209 13 13
- Webseite: www.hvw-capac.fgov.be/de
Allgemeiner Belgischer Gewerkschaftsbund (FGTB/ABVV)
- Anschrift (Zentralverwaltung): Rue Haute 42 – B-1000 Brüssel
- Telefon: +32 2 506 82 11
- Webseite: fgtb.be (auf Französisch)
Synova (Freie Gewerkschaft)
- Adresse (Zentralverwaltung): Boulevard Baudouin 9, 1000 Brüssel
- Telefon: +32 2 882 13 00
- Website: synova.be (auf Französisch)
Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften (CSC)
- Anschrift (Hauptsitz): Chaussée de Haecht 579 – B-1031 Brüssel
- Telefon: +32 2 246 31 11
- Webseite: diecsc.be